Videoaufzeichnung - BVV-Pflicht
Ab dem 1. Januar 2027 wird es verbindlich: Die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) verlangt, dass entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen revisionssicher digital geführt werden. Papierakten oder verstreute E-Mail Ablagen sind dann nicht mehr zulässig. Damit wird die digitale Personalakte zum zentralen Standard in der HR-Organisation.
In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, welche Dokumente konkret betroffen sind über Krankenkassenbescheinigungen bis hin zu sämtlichen Entgeltunterlagen und was die §§ 8 und 9 BVV in der Praxis bedeuten. Im Fokus steht dabei die digitale Personalakte von ZEUS® HR-Management, mit der Unternehmen diese Anforderungen nicht nur rechtssicher erfüllen, sondern gleichzeitig ihre Personalprozesse effizient, strukturiert und zukunftssicher gestalten können.