Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall ihren Arbeitslohn durch den Arbeitgeber fortgezahlt. Die Lohnfortzahlung endet, wenn die Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mehr als 42 Tage andauert. Diese Frist gilt pro Erkrankung im Betrachtungszeitraum. Treten mehrere Arbeitsunfähigkeitszeiträume auf, so werden diese zusammengefasst, falls sie in ursächlichem Zusammenhang stehen.
Da der Arbeitgeber aber die ärztliche Diagnose nicht kennt, muss hier eine Rückfrage bei der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Das ist aufwändig, zumal wenn die Beschäftigten eines mittleren und großen Unternehmens bei 20 oder mehr Krankenkassen versichert sind. Hier profitieren unsere Kunden, die heute schon die eAU über ZEUS® Workforce Management abrufen. Denn mit einer Erweiterung des eAU-Abrufs kann der Arbeitgeber ab dem 01.04.2026 mit ZEUS® auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse über die GKV-Server prüfen. Ist dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung bei ursächlichem Zusammenhang der Erkrankung durch Überschreiten der 42 Tage Frist erloschen, so erhält der Beschäftige Entgeltersatzleistungen (Krankengeld) von seiner Krankenkasse.
Mit ZEUS® wird dieser Prozess also deutlich vereinfacht und automatisiert
Mit ZEUS® behalten Sie die relevanten Krankheitstage und Zeiträume im Blick. So lässt sich nachvollziehen, wann innerhalb von 180 Tagen der 42. Krankheitstag erreicht wird. Die übersichtliche Erfassung und Auswertung unterstützt Sie dabei, Fristen zuverlässig zu kontrollieren und den manuellen Prüfaufwand zu reduzieren. Darüber hinaus kann direkt aus ZEUS® eine Anfrage gestellt werden, die über die GKV-Server an die zuständige Krankenkasse gelangt. Dadurch entfällt für unsere Kunden der mühsame Anruf oder die manuelle Kontaktaufnahme. Sie profitieren von einer nahtlosen Kommunikation zwischen Ihrem Unternehmen und der Krankenkasse, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Eine weitere Frist betrifft die „Aussteuerung“ also den Übergang von Entgeltersatzleistungen durch die Krankenkassen an das Arbeitsamt z.B. zu einer Reha-Maßnahme oder Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen zum Ende des Krankengeldbezugs die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vornehmen.
Mit ZEUS® steigern Sie die Effizienz Ihrer Personalverwaltung, und erhöhen die Sicherheit im Umgang mit Lohnfortzahlungen. So sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Fehlerquellen. ZEUS® macht die Lohnfortzahlungsabfrage einfach, zuverlässig und effizient – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.