Arbeitszeiterfassung wird Pflicht » ISGUS IMPULS Digital

New Work vs. Stechuhr?

Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung in Zeiten von New Work stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen. Zeiterfassung für Arbeitnehmern ist ein viel diskutiertes Thema und die jüngste Rechtssprechung des deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) sorgte erneut für Gesprächsstoff. Demnach bestehe eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, welche aus §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hervorgeht. Bereits 2019 forderte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die praktische Umsetztung einer Arbeitszeiterfassung. In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet ein objektives und zuverlässiges System einzuführen, mit welchem die von Arbeitnehmenden geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Die Verankerung im Arbeitsgesetz wird durch die Bundesregierung erfolgen. 

Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Viele der 45 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten derzeit in einem Vertrauensarbeitszeitmodell, welches dem Urteil des BAG entgegen steht. Das neue Konzept zur Arbeitszeiterfassung bietet jedoch zahlreiche Vorteile und ist primär zum Schutz der Arbeitnehmer ausgelegt. Anhand offener und transparenter Dokumentation von Arbeitszeiten können diese mengenmäßig erfasst und geplant werden. Arbeitnehmer genießen hierdurch mehr Freiheit und Flexibilität. Insbesondere für eine ausgewogene Work-Life-Balance spielt die Zeiterfassung eine zentrale Rolle. 

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