<strong>Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Pflicht</strong> </br>» Was gilt ab sofort?

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Pflicht
» Was gilt ab sofort?

Krankmeldungen sind ab Januar 2023 in digitaler Form abrufbar. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die mit dem Ziel eingeführt wird, den Prozess der Krankmeldungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie ihre Krankmeldungen nicht mehr in Papierform einreichen müssen. Stattdessen reicht es aus, wenn sie ihren Arbeitgeber über die Krankheit informieren. Dies kann entweder telefonisch oder per E-Mail geschehen. Sobald der Arbeitgeber die Nachricht erhalten hat, wird die Krankmeldung automatisch in digitaler Form an den zentralen Server übermittelt.

Die Einführung eines digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungssystems in Verbindung mit dem ZEUS® Workforce Managment ist ein wichtiger Schritt für jede Firma, die eine effiziente und transparente Art und Weise zur Verwaltung ihrer Mitarbeiterbedingungen sucht. Als Schnittstelle zwischen Arbeitnehmern und dem Krankenstandsmanagement, ermöglicht ZEUS® Workforce Managment von ISGUS eine schnelle und einfache Abwicklung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

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Software as a Service ist eine Möglichkeit des Outsourcings Ihrer Zeiterfassung und bietet Ihnen neben dem hauseigenen Rechenzentrum eine stetige Softwarepflege an.

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Weitere Module wie die Personaleinsatzplanung oder die Zutrittskontrolle sind neben der Zeiterfassung natürlich auch in der ISGUS Cloud verfügbar.

Außerdem ist das ISGUS Rechenzentrum zertifiziert nach ISO/IEC 27001:2013.

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