Teil der Themenreihe eAU-Bescheinigung
Seit 2023 gilt: Arbeitgeber müssen Krankmeldungen digital abrufen, nicht mehr Mitarbeitende einreichen lassen. Was früher mit Papierchaos und telefonischen Rückfragen verbunden war, läuft heute klar strukturiert: eAU abrufen, automatisch, digital und verpflichtend. Seit 2025 wurde das Verfahren zusätzlich erweitert. Neue Abwesenheitsarten wie Reha oder Krankenhausaufenthalte sind integriert, Rückmeldungen wurden ausgebaut und die Anforderungen an HR-Prozesse sind deutlich gestiegen.
Es ist Gesetz: seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend! Krankenkassen übermitteln nun die AU-Daten elektronisch an den Arbeitgeber. Wichtig dabei ist, dass die Überlieferung der sensiblen Daten nur über eine passgenaue digitale Schnittstelle an die Personalabteilung übertragen werden darf. Hierfür ist eine zertifizierte Software wie ZEUS® notwendig. Entscheidend ist dabei: Die Verantwortung liegt beim Unternehmen. Arbeitgeber müssen die Daten aktiv und fristgerecht abrufen.
Seitdem sind alte Formate der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr gültig. Unternehmen benötigen zertifizierte Systeme, um den Prozess weiterhin rechtskonform abzuwickeln, mit ZEUS® sind sie hier auf der sicheren Seite. Darüber hinaus endet die Digitalisierung nicht beim Abruf. Mit ZEUS® lassen sich Krankheitsdaten gezielt analysieren, Trends erkennen und fundierte Entscheidungen treffen. Gleichzeitig sorgt das Hosting in der ISGUS Cloud auf deutschen Servern für höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards.
Mit der ZEUS® Zeiterfassung wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konsequent digitalisiert und direkt in bestehende HR-Prozesse integriert. Der eAU-Abruf erfolgt automatisiert im Hintergrund, alle relevanten Daten stehen in Echtzeit zur Verfügung und werden ohne Medienbrüche weiterverarbeitet. So wird aus einem gesetzlich verpflichtenden Prozess ein effizienter Bestandteil moderner Personalarbeit. Ohne eine Lösung wie ZEUS® wird der gesetzlich verpflichtende Prozess schnell zur Herausforderung im Arbeitsalltag.
Das Zusammenspiel von ZEUS® Zeiterfassung und HR-Management sorgt für eine spürbare Entlastung im Personalmanagement. Prozesse rund um Abwesenheiten, Arbeitszeiten und insbesondere den eAU-Abruf greifen nahtlos ineinander und laufen weitgehend automatisiert im Hintergrund. Krankmeldungen werden direkt erfasst, automatisch abgerufen und ohne zusätzlichen Aufwand in die Personalprozesse übernommen. Gleichzeitig stehen alle relevanten Daten zentral zur Verfügung, sodass Doppelarbeiten, manuelle Nachverfolgung und fehleranfällige Einzellösungen entfallen.
ZEUS® ruft die eAU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab und überträgt sie automatisch ins System. Personalverantwortliche erhalten alle relevanten Informationen in Echtzeit, inklusive Pushbenachrichtigungen und E-Mails, sodass keine Meldung übersehen wird.
Ab dem 1. Dezember 2024 sind alte AU-Formate nicht mehr gültig. ZEUS® stellt sicher, dass nur zertifizierte digitale eAU-Daten verarbeitet werden, sodass Unternehmen rechtskonform arbeiten und die Anforderungen des Gesetzgebers vollständig erfüllen.
Die Software wird in der zertifizierten ISGUS Cloud auf deutschen Servern gehostet. Damit werden alle gesetzlichen Datenschutzanforderungen erfüllt, die sensiblen Daten bleiben geschützt und das Unternehmen arbeitet rechtskonform.
Unternehmen benötigen eine zertifizierte Software wie ZEUS®, um die eAU-Daten über die vorgeschriebene Schnittstelle der Krankenkassen sicher abzurufen. Manuelle Prozesse sind nicht erlaubt; die Daten müssen vollständig automatisiert, korrekt und fristgerecht verarbeitet werden.
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