Zeiterfassung - biometrische Daten

Zeiterfassungssysteme sollen Manipulationen möglichst ausschließen. Fingerprints sind einzigartig und erfüllen diesen Zweck. Aus Datenschutzgründen sind sie jedoch an die Einwilligung des Arbeitnehmers gebunden und vom Arbeitgeber nicht erzwingbar.

Bei der digitalen Arbeitszeiterfassung mittels Fingerabdruck meldet sich der Mitarbeiter durch Abgleich seines Fingerabdrucks mit den im Zeiterfassungsterminal gespeicherten Daten im Zeiterfassungsprogramm an und ab. Hierfür werden aus dem Fingerabdruck sogenannte „Minutien“ (individuelle, nicht vererbbare Fingerlinienverzweigungen) mittels einem speziellen Algorithmus extrahiert. Hierbei wird der Fingerabdruck des Mitarbeiters nicht gespeichert. Er kann aus den Daten auch nicht wieder generiert werden. Diese Form der Arbeitszeiterfassung soll unter anderem verhindern, dass Mitarbeiter für Kollegen „mitstempeln“ und hierdurch Arbeitszeitbetrug begehen.

Exkurs zum Datenschutz

Datenschutzrechtlich handelt es sich bei dem „Minutiendatensatz“ um biometrische Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO und besondere Kategorienpersonenbezogener Daten im Sinne von § 26 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz. Die Verarbeitung solcher Daten ist grundsätzlich verboten. Biometrische Merkmale eines Beschäftigten darf der Arbeitgeber nur dann verarbeiten, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck ist nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 BDSG – und damit ohne Einwilligung der betroffenen Personen nicht zulässig, so das Arbeitsgericht Berlin (29 Ca 5451/19). Spätestens seit dem Urteil des EuGH aus 2019, das die vollständige Arbeitszeiterfassung fordert, gewinnen digitale Zeiterfassungssysteme wie ZEUS® immer mehr an Bedeutung. Werden personenbezogene Daten – wie hier Fingerabdrücke – zur Zeiterfassung genutzt, sollten sich Betriebsräte und Arbeitgeber rechtlich absichern, um mit Hilfe des biometrischen Verfahrens die Arbeitszeit zu erfassen. Dank dem perfekten interagieren der ZEUS® Zeiterfassung und der ZEUS® Zutrittskontrolle, können Sie anhand biometrischer Identifikation sowohl Arbeitszeiten erfassen, als auch höchstmögliche Sicherheit für Gebäude oder sonstige Einrichtungen gewährleisten.