Gutachten zur Zeiterfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gutachten zur Umsetzung des EuGH Urteils zur Arbeitszeiterfassung vom 14. Mai 2019 in Auftrag gegeben, um einen möglichen gesetzlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Das Ergebnis liegt nun vor.

Das Gutachten zeigt, dass das deutsche Arbeitsrecht den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinien nicht genügt und formuliert einen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf. Durch die Schaffung eines einfachen objektiven und verlässlichen Systems kann in Zukunft sichergestellt werden, dass Arbeitszeit korrekt erfasst wird und die damit zusammenhängende Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer realisiert wird.

Durch die Digitalisierung ist unsere Arbeitswelt in einem ständigen Wandel. Gerade in Zeiten ständiger Erreichbarkeit, neuer Arbeitsformen und flexiblen Arbeitszeiten ist es wichtig, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit darf nicht bedeuten, dass die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit verschwinden. Eine Aufzeichnungspflicht garantiert deshalb faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.

Mit der Zeiterfassung von ISGUS können Sie Ihre Arbeitszeiten flexibel an die jeweilige Auslastung anpassen und gleichzeig motivationsfördernde Arbeitszeiten erschaffen. Dabei verwaltet ZEUS® Ihre Arbeitszeit-Modelle immer konform zu Dienstvereinbarungen und der aktuellen Gesetzgebung. Ihr Aufwand für Routinetätigkeiten und Kontrollaufgaben, der durch die Arbeitszeitorganisation, die Berücksichtigung tariflicher und außertariflicher Regelungen und verschiedene Betriebsvereinbarungen entsteht, wird deutlich reduziert. Die ZEUS® Zeiterfassung erfüllt die Anforderungen der digitalen Dienstleistungsgesellschaft und kann jederzeit erweitert und ergänzt werden. Die ZEUS® Softwarelösung wird individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse angepasst – wir beraten Sie gerne.