GoBD-Fähigkeit der Lösung ZEUS®

Die GoBD gehen zurück auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14.11.2014 zu den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff"!
Diese sind von allen Buchführungspflichtigen für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen, zu beachten. Das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung bezieht sich auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchhaltung wie z.B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung und die Zeiterfassung.
Für den Datenzugriff auf aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen stehen der Finanzverwaltung drei gleichberechtigte Alternativen zur Verfügung:

  • Unmittelbarer Datenzugriff (Z1)

Die Finanzbehörde kann einen lesenden Zugang auf das DV-System einfordern, wobei die Hard- und Software des Steuerpflichtigen genutzt werden darf. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige den lesenden Zugriff bereitstellen und ggf. Einweisungen vornehmen.

  • Mittelbarer Datenzugriff (Z2)

Hierbei wird eine Auswertung nach eigenen Vorgaben vom Steuerpflichtigen verlangt, auf die dann lesend zugegriffen werden kann. Der Steuerpflichtige hat den lesenden Zugriff bereitzustellen und die geforderte Unterstützung zu leisten.

  • Datenträgerüberlassung (Z3)

Die Finanzbehörde kann eine Überlassung maschinell lesbarer und auswertbarer Daten auf einem Datenträger vom Steuerpflichtigen verlangen. (Außenprüfung)
Die zur Auswertung notwendigen Informationen sowie die zur Auswertung erforderlichen Strukturinformationen müssen vom Steuerpflichtigen in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Für Auswertungszwecke (Z3) wurde die bundeseinheitliche Prüfsoftware IDEA, eine einheitliche technische Bereitstellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung der Daten, entwickelt. Der Beschreibungsstandard legt hierbei das Dateiformat fest und enthält eine maschinell auswertbare Beschreibung der Daten, Datenformate und Verknüpfungen in den Formaten ASCII, Excel und XML.

Quelle: Dr. Riepold, J./ Greulich, S.: Das BMF-Schreiben zu den GoDB. Nürnberg: DATEV eG, 2015

Für ISGUS-Kunden wichtig: Ihr System ZEUS® unterstützt die o.g. Formate und stellt auch die zur Datenauswertung erforderlichen Strukturinformationen, also Spaltenüberschriften wie z.B. Personalnummer, Abteilung, Name etc. maschinell lesbar zur Verfügung!