EuGH-Urteil

Seit der EuGH Entscheidung vom 14. Mai 2019 zeichnet sich ab, dass diejenigen Unternehmen, die bislang keine Arbeitszeiten erfassen, sich früher oder später etwas einfallen lassen müssen. Denn nun muss der Gesetzgeber prüfen, ob durch das bestehende Arbeitsgesetz in Deutschland die Richtlinie ausreichend umgesetzt ist. Sehr wahrscheinlich wird es zu Änderungen kommen, die zahlreiche Arbeitgeber in Deutschland betreffen.

Laut einer Studie von SD Worx werden Hierzulande bei 49% der Unternehmen eine Zeiterfassung eingesetzt; 19% davon nutzen diese zumindest für einen Teil ihrer Mitarbeiter.

Die Dokumentationspflicht ist heute schon in vielen Tarifverträgen verankert. Ein modernes Workforce Management verfolgt darüber hinaus aber im Zeitalter der Digitalisierung noch ganz andere Ziele und Aufgaben als irgendeine überholte Kontrollfunktion, wie manche befürchtet haben.

Durch das Urteil wird auch sicher nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit eingeläutet. Es wird sich nur eines ändern, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Arbeitszeit dokumentiert wird.

Wer sich für eine Lösung entscheidet, die nicht nur die Arbeitszeit schnell und sicher erfasst, zum Beispiel über das Internet, mobil über Smartphones und Tablets, sondern auch interaktive Teamabstimmung, Personalplanung, Workflows für Fehlzeiten und Korrekturanträge und vieles andere abdeckt, der hat vielfältige und nachhaltige Vorteile, die sich dann zumindest indirekt dem EuGH-Urteil zurechnen lassen.

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