EuGH-Urteil Arbeitszeiterfassung » ISGUS bietet moderne Lösung

Kommt die Stechuhr für alle? 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019 zur Arbeitszeiterfassung ist noch immer omnipräsent. In der Rechtssache C-55/18 hat die spanische Gewerkschaft CCOO gegen eine Niederlassung der Deutschen Bank in Spanien Klage erhoben. Nach dem EuGH-Urteil sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Unternehmen die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Hierfür sind Unternehmen dazu verpflichtet eine objektive, zuverlässige und öffentlich zugängliche Arbeitszeiterfassung einzuführen. 

Arbeitszeiterfassung - Ab wann wird Sie Pflicht?

Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte Ende September 2022 das Urteil des EuGH und entfachte dadurch erneute Diskussionen. Demnach besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, um die Vorgaben des EuGH in nationales Recht zu transferieren und im deutschen Arbeitsgesetz zu verankern. Ein Blick auf weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zeigt, dass eine vollständige Umsetzung des Urteil auf sich warten lässt. 

ISGUS hat die Lösung für Sie! 

Die moderne ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS erfüllt alle Anforderungen einer objektiven, zuverlässigen und öffentlich zugänglichen Arbeitszeiterfassung. Mit der ZEUS® Zeiterfassung arbeiten Sie jederzeit und von überall stets rechtssicher und lösen innovativ alle Aufgaben der ZeitwirtschaftZEUS® kann dabei in jeder Branche und Unternehmensgröße eingesetzt werden. Der skalierbare Funktionsumfang und die modulare Ausbaufähigkeit ermöglichen Ihnen die Erweiterung zum umfassenden Workforce Management

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