Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kurz eAU

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll die bisherige, manuell erstellte Krankmeldung in Papierform, für alle gesetzlich Krankenversicherten entfallen. Der Wegfall der „gelben Zettel“, so die Planung, wird in 2 Stufen umgesetzt werden.

Was ist der aktuelle Stand:

  • Ab dem 01.01.2022 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zwischen den Ärzten und den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden. Dazu übermittelt die Arztpraxis eine eAU an den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen GKV, von dort wird die eAU an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet. Der Krankenversicherte selbst erhält zunächst weiterhin eine herkömmliche AU in Papierform, die wie bisher beim Arbeitgeber abzugeben ist. Die Umsetzung des zum 01.01.2022 in Kraft getretenen Verfahrens stockt derzeit, weil viele Praxen noch nicht entsprechend ausgestattet sind, um eine eAU digital zu erstellen.
  • Zum 01.07.2022 soll die eAU die herkömmliche AU ersetzen, d.h. der Krankenversicherte soll keine AU in Papierform mehr erhalten, sondern er meldet sich bei seinem Arbeitgeber z.B. telefonisch, per Mail, per Whats App krank und der Arbeitgeber muss seinerseits die eAU, z.B. vom GKV-Server, abrufen.
  • Diesen Abruf sieht der Gesetzgeber über das Lohnprogramm vor, weil vor einer Abfrage der eAU die Gültigkeit des Beschäftigungsverhältnis geprüft werden muss. Die eAU beinhaltet Beginn und Ende der Krankschreibung und ein Kennzeichen, wenn eine Folgeerkrankung vorliegt.

Diese Daten müssen heute von der herkömmlichen AU manuell in das ZEUS® Workforce Management eingepflegt werden. Zukünftig wird dieser Schritt digital möglich sein!

ISGUS bereitet aktuell, die Zertifizierung für den direkten Abruf der eAU durch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) vor. Die programmtechnischen Voraussetzungen zum Abruf der eAU werden derzeit abgeschlossen sein. ISGUS Kunden können also den Abruf der eAU, nach den Vorgaben des Gesetzgebers, pünktlich zur flächendeckenden Umstellung des neuen Verfahrens, ab dem 01.01.2023, direkt in Ihrem ZEUS® Workforce Management umsetzen.