Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu) ist ab 1. Januar 2023 für alle Unternehmen verbindlich

Seit Januar ist das digitale Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) aktiv. Für den Arbeitnehmer hat es den Vorteil, dass er sich den Weg zum Arbeitgeber sparen kann. Der gelbe Schein dient nur noch als Beleg für den Arbeitnehmer und muss dem Unternehmen nicht mehr in Papierform vorgelegt werden. Hingegen ist nun der Arbeitgeber in der Pflicht, sich die AU-Daten auf elektronischem Wege über die jeweiligen Krankenkassen zu beschaffen. Wichtig dabei ist: Die Überlieferung der sensiblen Daten kann nur über eine passgenaue digitale Schnittstelle an die Personalabteilung übertragen werden. Hierfür ist eine zertifizierte Software wie das ZEUS® eXperience notwendig.

ZEUS® Workforce Management – Schnittstellenkompetenz, die zählt
Die Kompatibilität einer Software zu anderen Systemen ist heutzutage ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ein Workforce Management System einzuführen. Die ISGUS Lösungen besitzen aus diesem Grund Weitsicht und verfügen über entsprechende Schnittstellen, um mit anderen Systemen zu interagieren und Daten sicher zu transferieren. Gerade bei Schnittstellen zu öffentlichen Einrichtungen sind die Anforderungen an die technischen Voraussetzungen hoch. Im Zusammenhang mit der eAU sind deshalb nur Softwarelösungen zugelassen, welche von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der GKV) zertifiziert sind. Seit Dezember kann ISGUS die Zertifizierung für das Modul ZEUS® eXperience vorweisen und ist deshalb einer der ausgewählten Anbieter für dieses Programm.

ZEUS® eXperience macht eAU-Abwicklung möglich
Bei der Einführung des elektronischen Verfahrens muss im Vorfeld die Zuständigkeit klar geregelt sein. Der Abruf von persönlichen Daten obliegt ausschließlich Personen mit einer entsprechenden Verantwortlichkeit und kann nur dann erfolgen, wenn eine Berechtigung vorliegt. Das heißt, es muss im angefragten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorliegen. Der Nachweis einer Erkrankung ist nach wie vor erst ab dem dritten Tag notwendig. Da die Übermittlung einer eAU einige Tage in Anspruch nimmt, ist eine Abfrage bei der GV erst ab dem fünften Tag möglich. Der Erkrankte ist deshalb verpflichtet, seinen Arbeitgeber unmittelbar über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Liegen die Daten schließlich auf dem internen Server, erfolgt der Informationsaustausch zwischen Zeiterfassung, Personalplanung und Entgeltabrechnung automatisch über die Software ZEUS® eXperience und die Daten erscheinen auf dem jeweiligen Konto des Erkrankten.

Das müssen Sie beachten
Für eine Teilnahme an einem eAU-Verfahren müssen Arbeitgeber über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder Zeiterfassungssystem verfügen. Der Zugriff auf die Daten erfolgt über einen Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen; die Daten sollten mindestens einmal in der Woche abgerufen werden. Betriebsinterne Prozesse und elektronische Verfahren sind wichtige technische Voraussetzungen, welche den reibungslosen Abruf der eAU-Daten und die gleichzeitige automatische Übertragung in den persönlichen Kalender ermöglichen. Mit der Lösung ZEUS® eXperience sind Unternehmen auf der sicheren Seite, um mit den Krankenkassen über digitale Plattformen zu kommunizieren.