Arbeitsministerium mit Regeln zur Arbeitszeiterfassung

Das Arbeitsministerium bereitet derzeit neue Regelungen zur Arbeitszeiterfassung vor. Das Ziel bei der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes wäre jedoch, nicht alles „auf den Kopf“ zu stellen, laut Bundesarbeitsminister Heil.

Die Luxemburger Richter hatten im Mai 2019 in einem spanischen Fall entschieden, dass Arbeitgeber ein System einrichten müssten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter erfasst werden kann. Demnach ist der Gesetzgeber verpflichtet, das deutsche Arbeitszeitrecht zu ändern, weil es den vom EuGH konkretisierten Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht entspreche. Seither wird – auch innerhalb der Bundesregierung – über Tragweite und Konsequenzen des Urteils gestritten.

Der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Georg Thüsing, hielte es für falsch, die Umsetzung der EuGH-Entscheidung allein den Gerichten zu überlassen.

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