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ISGUS NEWS DAS MAGAZIN FÜR IHRE ZEITERFASSUNG UND PERSONALPLANUNG 2022 Ausgabe 46 www.isgus.de » EUGH URTEIL TRITT IN KRAFT Das Gesetz zur Arbeitszeiterfas- sungspflicht soll ab dem vierten Quartal 2022 verankert werden » eAU - AKTUELLER STAND 01.01.2023 - Der neue Termin zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

ISGUS GmbH isgusgmbh ISGUS Gruppe ISGUS Gruppe ISGUS GmbH 2 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 Liebe Leserin, lieber Leser, aktuelle Weltthemen wie der Krieg gegen die Ukraine, der Klimawandel und die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie beschäftigen uns alle. Dadurch entstehen Herausforderungen und Anpassungsbedarf hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung und -organisation, der sich nur mit Hilfe flexibler Softwareunterstützung schnell und ohne Mehraufwand umsetzen und stetig an neue Rahmenbedingungen anpassen lässt. Unternehmen und Arbeitnehmer fordern immer mehr Flexibilität in Ihren Arbeitskonzepten und den dazugehörigen Workflows. ISGUS bietet entsprechend der heutigen Zeit genau das, was Ihre Mitarbeiter wünschen: Eine vollkommen digitale, zugleich intelligente, flexible und dadurch auch kreative Arbeitszeitgestaltung. ZEUS® Workforce Management trägt erheblich dazu bei, den Anwendern diese Flexibilität zu bieten und durch weitere Digitalisierungseffekte Freiraum und Mehrwert zu schaffen. Angesichts der naherückenden Umsetzung des EuGH Urteils in deutsches Recht, das ab dem 01.01.2023 geänderte Verfahren der „elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (eAU) und auch demWunsch eine Zeitwirtschaft zu betreiben, mit der die Vorgaben der DSGVO ohne manuellen Aufwand umgesetzt sind, ist die Einführung eines digitalen Workforce Managements die richtige Entscheidung! Wir laden Sie ein, in unseren Online Webinaren „ISGUS IMPULS Digital“ genau diese Themen zu vertiefen und Sie von den Vorteilen unseres Workforce Management und dessen Lösungsbausteinen überzeugen zu lassen. Einige Informationen dazu hält schon diese Ausgabe der ISGUS NEWS für Sie bereit. Dazu wünsche ich Ihnen viel Freude und Inspiration. Ihr Klaus Wössner, ISGUS Vertriebsleiter WAS GIBT ES NEUES BEI ISGUS? BLEIBEN SIE MIT UNS IN KONTAKT! » ISGUS NEWSLETTER ANMELDUNG » SOCIAL MEDIA VORWORT

3 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 DIESE INHALTE ERWARTEN SIE: » eAU - ISGUS BRINGT SIE AUF DEN NEUSTEN STAND 4 Nach dem versetzten Startschuss von Gesundheitsminister Lauterbach, ist der 01.01.2023 nun der neue Termin zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung... » NEUE WEBINARE STEHEN IM HERBST 2022 AN 5 Lassen Sie uns eintauchen, in die Welt des Workforce Managements. Melden Sie sich zu unseren kostenlosen Herbst Webinaren an... » EUGH URTEIL TRITT IN KRAFT 6 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das 2019 vom Europäischen Gerichtshof beschlossene Gesetz zur Arbeitszeiterfassungspflicht ab dem vierten Quartal 2022 in Deutschland verankern... » NUTZEN SIE UNSERE SEMINARE UND MESSEN 7 Wo, wann und wie Sie unsere Experten treffen können, erfahren Sie hier! Die Seminare finden in unseren Vertriebszentren in Ihrer Nähe statt... » KOSTEN SPAREN MIT DER ISGUS CLOUD 8 Zeiterfassungssysteme als Dienstleistung nutzen und von einer planbaren Kostenstruktur profitieren... » DIE UNTERSCHIEDLICHEN BUCHUNGSMEDIEN VON ISGUS 9 Die Zeiterfassung und Zutrittskontrolle von ISGUS sind ein unschlagbares Team... » ZEUS® EXPERIENCE SPRACHVARIANTEN 10 Multilingualität für die ISGUS Produkte: Ab sofort gibt es die ZEUS® Lösungen und die ISGUS Terminals auch in polnischer Sprache... » DIE VEREINFACHUNG IM BEREICH DER CLOUD LÖSUNGEN FÜR BEHÖRDEN 11 Unsere Lösungen als Software as a Service zu beziehen, wird nun auch für staatliche Institutionen, Behörden und Co. greifbarer und einfacher... INHALT

4 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 eAU ISGUS BRINGT SIE AUF DEN NEUSTEN STAND Alle warten gespannt auf die Änderungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die es künftig in digitaler/elektronischer Form geben soll. Sie soll die bisherige manuelle Krankmeldung in Papierform ablösen. Aber was ist jetzt neu? Aktueller Stand Nach dem versetzten Startschuss von Gesundheitsminister Lauterbach, ist der 01.01.2023 nun der neue Termin zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das heißt, nach dem Jahreswechsel soll die eAU die herkömmliche AU-Bescheinigung ersetzen. Der Krankenversicherte soll sich direkt bei seinem Arbeitgeber krankmelden z.B. telefonisch oder per E-Mail. Die Bescheinigung in Papierform dient ab da nur noch als Nachweis für den Versicherten selbst. Neu wird sein, dass sich künftig der Arbeitgeber (AG) um den Erhalt der Krankmeldung kümmern muss, was bisher in der Verantwortung des Beschäftigten lag. Künftig muss der Arbeitgeber die eAU auf dem Server der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-Server) abrufen und erhält diese, sobald die eAU des betreffenden Beschäftigten dort vorliegt. D.h. bis die eAU eines gesetzlich Krankenversicherten zum Abruf auf dem GKV-Server zur Verfügung steht, können unter Umständen mehrere Tage vergehen. Wie kommt der Arbeitgeber an die eAU? Vor dem Abruf der eAU verlangt der Gesetzgeber den Abgleich des Beschäftigungsverhältnisses. Dazu übernimmt ZEUS® die vorgegebenen Stammdaten der erkrankten Person über eine Schnittstelle vom jeweiligen Lohnprogramm. Ist dieser Abgleich erfolgt kann der Abruf der eAU direkt vom ZEUS® Workforce Management auf dem Server der gesetzlichen Krankenkasse gestartet werden. Die ISGUS Lösung ISGUS bereitet aktuell, die Zertifizierung für den direkten Abruf der eAU durch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) vor. Die programmtechnischen Voraussetzungen zum Abruf der eAU werden derzeit abgeschlossen sein. ISGUS Kunden können also den Abruf der eAU, nach den Vorgaben des Gesetzgebers, pünktlich zur flächendeckenden Umstellung des neuen Verfahrens, ab dem 01.01.2023, direkt in Ihrem ZEUS® Workforce Management umsetzen. eAU STARTKLAR KRANKMELDUNG ZEITERFASSUNG eAU - ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG

5 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 IMPULS Digital NEUE WEBINARE STEHEN IM HERBST 2022 AN: Unsere digitale Veranstaltungsreihe ISGUS IMPULS Digital geht in die nächste Runde. Lassen Sie uns eintauchen, in die Welt von Workforce Managements. Spannende Vorträge unserer Referenten zum Fachthema erwarten Sie in 45 Minuten Online Webinar. Stellen Sie Ihre Fragen direkt im Anschluss an unsere Referenten und werden Sie so Teil unserer Veranstaltung... Workforce Management – was versteht man in der heutigen Zeit unter diesem Begriff? Ein komplexer Rahmen rund um die Themen Personal, Zeit- und Datenerfassung verbirgt sich hinter der Bezeichnung. Wir bringen Ihnen Workforce Management einfach und verständlich näher und zeigen, was dahintersteckt. Lernen Sie die ISGUS Lösungen rund um das Thema Zeiterfassung, HR-Prozesse uvm. kennen. Erhalten Sie exklusive Einblicke in Funktionen unserer Softwarelösung ZEUS® eXperience inkl. einem ‚best practice‘ Beispiel. Die ISGUS Softwarelösung wird perfekt an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst und verbessert so kosten- und leistungstechnisch Ihre Arbeitswelt. Kombinieren Sie verschiedene Module und schöpfen Sie das Potential Ihrer Firma optimal aus. Melden Sie sich gleich an und gehen Sie mit dem IMPULS der Zeit! Wir freuen uns auf Sie. Termine: Donnerstag, 13.10.2022 | 10:00 – 10:45 Uhr Donnerstag, 17.11.2022 | 10:00 – 10:45 Uhr IMPULS WEBINAR VERANSTALTUNGSREIHE WORKFORCE MANAGEMENT

6 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 EUGH URTEIL TRITT IN KRAFT EUGH PFLICHT EIN MUSS ARBEITSZEITERFASSUNG Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das 2019 vom Europäischen Gerichtshof beschlossene Gesetz zur Arbeitszeiterfassungspflicht ab dem vierten Quartal 2022 in Deutschland verankern. Seit 2019 wird die Arbeitszeiterfassungspflicht für Unternehmen zwischen Arbeitgebervertretern und der Politik heiß diskutiert. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine klare Entscheidung getroffen – noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung in Kraft treten... Klare Regelung der Arbeitszeiterfassung Bisher gab es noch keine einheitliche Regelung zur Dokumentation von Arbeitszeiten in Deutschland. Lediglich die Erfassung von Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen war ein Muss. Nun hat sich der Wind gedreht. Die Vertrauensarbeitszeit wird abgeschafft und die Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht. Arbeitnehmer sollen durch dieses Gesetz geschützt werden. Ein Grund, dass diese Gesetzgebung gerade jetzt eingeführt wird, ist sicherlich der pandemiebedingte Wandel in der Arbeitswelt. Homeofficeregelungen sind mittlerweile Standard und haben sich in vielen Unternehmen als wirkungsvolle Arbeitsform entpuppt. Der Nachteil: Privatsphäre und Arbeit gehen oft nahtlos ineinander über. Den auswuchernden Arbeitszeiten möchte unser Gesetzgeber nun entgegenwirken, indem er Arbeitszeit und Privatsphäre klar voneinander trennt. Was sich ändert Die gesamte Arbeitszeit muss nun erfasst und dokumentiert werden. Arbeitgeber, welche sich nicht an die Regeln halten, sollen mit hohen Geldstrafen belegt werden. Nun sind auch die regulären Arbeitszeiten betroffen. Eine flexible Gestaltung der Pausenzeiten ist immer noch möglich, jedoch werden die 30- bzw. 45-minütigen Pausen dokumentiert und überwacht. Gleichzeitig werden Überstunden registriert. Somit sind diese für Arbeitnehmer und Arbeitgeber transparent und Diskrepanzen werden aus der Welt geschafft. 10 Stunden Arbeitszeit am Tag müssen genügen und auch eingehalten werden, um die Gesundheit der Beschäftigten nicht zu gefährden. Die EU schreibt keine expliziten digitalen Systeme vor, jedoch empfiehlt es sich, ein modulares und benutzerfreundliches System wie das ZEUS® Zeiterfassungssystem zu verwenden, denn nur damit lassen sich einfach und unkompliziert Arbeitszeiten erfassen und mit weiteren wichtigen Tools wie Personaleinsatzplanung, Betriebsdatenerfassung und Zutrittskontrolle belieblig ergänzen. Auch ganz unabhängig vom Standort können über Smartphone, Tablet oder PC 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche an- und abgestempelt werden, Urlaube, Krankheitstage eingetragen oder Änderungen gespeichert werden. Digitalisierung schafft Vertrauen Die Dokumentation von Arbeitszeiten lässt sich nur mittels einer vertrauenswürdigen Software, wie das ZEUS® Workforce Management von ISGUS, umsetzen. Denn bei der Erfassung von sensiblen Daten müssen auch die Datenschutzrichtlinien berücksichtigt werden. Hier steht das Thema Sicherheit ganz oben an. ISGUS kommt dieser Verordnung mit der ISGUS Cloud Lösung ZEUS® SaaS voll und ganz entgegen. Das Hosting der Daten im eigenen zertifizierten Rechenzentrum (DIN EN 27001) unterliegt deutschem Recht und schafft das notwendige Vertrauen der Kunden. Aber auch Kunden die das ZEUS® Workforce Management on premise nutzen, haben die Sicherheit, dass alle Vorschriften wie z.B. Anonymisierung, Pseudonymisierung und Löschen der Daten nach den Vorgaben der DSGVO erfüllt sind. NEUE APP: ZEUS® smartID EUGH URTEIL - ARBEITSZEITERFASSUNG TRITT 2022 IN KRAFT

7 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 NUTZEN SIE UNSERE SEMINARE UND MESSEN MELDEN SIE SICH AN! MESSEN SEMINARE ANMELDUNG PERSÖNLICHER KONTAKT Zukunft Personal Europe – Das HR-Event in Köln Die ZP Europe ist das führende ExpoEvent rund um die Welt der Arbeit. Als Impulsgeber vernetzt die europäische Leitmesse Menschen und Märkte in den Themenbereichen HR-Management, Digitalisierung und Leadership. Entscheider, HR-Verantwortliche und Gestalter der Arbeitswelt verschaffen sich hier den entscheidenden Marktüberblick und tauschen sich über die Trends von heute und morgen aus. Wir freuen uns schon jetzt, Sie auf der ZP Europe vom 13. - 15. September 2022 zu begrüßen. Vereinbaren Sie einen Termin auf unseremMessestand: Halle 4.2, Stand A.32. Seminare für unsere Kunden Damit Sie die auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung in ihrer ganzen Vielfalt einsetzen können, behandeln wir in unseren Seminaren alle wichtigen ZEUS® Softwarefunktionen. Die Seminare finden in unseren Vertriebszentren in Ihrer Nähe statt. Folgende Seminare werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeboten. Informieren Sie sich: ZEUS® eXperience Anwenderseminar: Informationen und Best-Practise-Beispiele zur effektiven Nutzung der neuesten Lösung ZEUS® eXperience Betriebsdatenerfassung: Kenntnisse zur Parametrier- ung Ihres BDE-Systems Personaleinsatzplanung: Informationen und Best-Prac- tise-Beispiele zur effektiven Nutzung der Personalein- satzplanung Wo, wann und wie Sie unsere Experten treffen können, erfahren Sie hier! Unter anderem stellen wir Ihnen die ZEUS® Zeiterfassung vor, womit Sie flexibel und zuverlässig die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter erfassen können. Entdecken Sie unsere stationären und mobilen Lösungen und erfahren Sie im individuellen Gespräch, wie auch Sie vom ZEUS® Workforce Management profitieren können... THE NEWNORMAL SEMINARE UND MESSEN

8 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 KOSTEN SPAREN MIT DER ISGUS CLOUD ISGUS CLOUD ISO/IEC 27001 KOSTEN SPAREN KOSTENSTRUKTUR Zeiterfassungssysteme als Dienstleistung nutzen und von einer planbaren Kostenstruktur profitieren... Viele Unternehmen scheuen sich davor, die Zeiterfassung und das gesamte Workforce Management in der Cloud zu nutzen – schließlich geht es um persönliche Mitarbeiterdaten und die vollständige Kontrolle darüber. Dazu kommt, dass die Kosten einer externen Dienstleistung häufig überschätzt werden, während gleichzeitig viele nützliche Möglichkeiten in den Hintergrund geraten. Sind die Kosten der Nutzung und der dazugehörige Support nicht höher als in meinem eigenen Rechenzentrum? Nicht unbedingt! Im ISGUS Rechenzentrum profitieren Sie von einer bestehenden Systemarchitektur, in welche auch Ihr persönliches ZEUS® Workforce Management System einfach und schnell integriert werden kann. Dabei müssen Sie sich mit keinerlei Installation, Hardwarebereitstellung oder Mitarbeiterschulung befassen. Somit entfallen auch die Investitionen in Server und Datenbanken und Sie sparen sich die vergütete Arbeitszeit Ihrer IT-Mitarbeiter für eigene Projekte. Auch bezüglich des Datenschutzes müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sowohl aus Sicht des Anbieter-Nutzer-Verhältnisses als auch bezüglich der persönlichen Mitarbeiterdaten bietet die ISGUS Cloud optimale Sicherheit – zertifiziert durch die ISO/IEC 27001, regelmäßige Backups und eine moderne Updatestrategie. Für die Nutzung entscheidend ist auch die Verfügbarkeit. ISGUS sichert eine hohe Verfügbarkeit von 99,5 % zu, die in den allermeisten Fällen über der der eigenen IT liegt. Ebenfalls wichtig ist die Erweiterbarkeit des Systems. Alle Module des ZEUS® Workforce Management können beliebig erweitert und zusammen genutzt werden. Unser Rechenzentrum ist für weitere Module bereits vorbereitet und bietet Ihnen auch hier von Tag 1 an die ideale Performance. Dadurch profitieren Sie nicht nur bei der Systemeinführung von einer konstanten und planbaren Kostenstruktur, sondern eben auch dann, wenn Sie sich individuell für eine Erweiterung entscheiden. Als ideale Ergänzug des Software as a Service Angebots kann die ISGUS App ZEUS® mobile mit in das Workforce Management integriert werden, wodurch Sie nicht nur soft- und hardwareseitig kosten sparen können, sondern auch von höherer Effizienz bei mobilen Arbeiten Ihrer Mitarbeiter profitieren können. NEUE APP: ZEUS® smartID ISGUS CLOUD

9 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 DIE UNTERSCHIEDLICHEN BUCHUNGSMEDIEN VON ISGUS ZEUS® MOBILE ZEUS® SMART ID ISGUS TERMINALS BUCHUNGSMEDIEN Die Zeiterfassung und Zutrittskontrolle von ISGUS sind ein unschlagbares Team... Beide Module des ZEUS® Workforce Management bauen darauf auf, dass sich die Beschäftigten für die Erfassung ihrer Arbeitszeit, das Buchen von Fertigungsdaten oder zur Öffnung von Schranken und Türen eindeutig mittels Transponder, Smartphone, Fingerabdruck oder der Gesichtsfelderkennung identifizieren. Heute wollen wir Ihnen aufzeigen, wie viele unterschiedliche Möglichkeiten Ihnen die digitale ISGUS Lösung bereitstellt. Die klassische Variante der Identifikation erfolgt berührungslos mit einem individuell gestalteten Sicherheitsausweis oder -transponder an ISGUS Terminals und den Zutrittslesern. Die Identifikation der Beschäftigten durch ihren Transponder ermöglicht es, weitergehende Funktionen wie z.B. Workflows und Informationsabfragen direkt am Terminal durchzuführen. Auch für Sehbehinderte sind die intelligenten ISGUS Terminals barrierefrei bedienbar. Wer seinen Transponder gerne auch mal zuhause vergisst, hat etwas immer bei sich – sein Smartphone! Mit der ISGUS App ZEUS® smartID buchen ihre Beschäftigten über Bluetooth an allen ISGUS Geräten. Die größere Reichweite gegenüber dem Transponder-Verfahren erhöht den Komfort nochmals beträchtlich. Das ist besonders für die Zutrittskontrolle interessant wo ggf. aus größeren Distanzen Rolltore und Schranken geöffnet werden sollen. Ohne Transponder funktionieren ebenso die biometrischen Verfahren von ISGUS. Hier stehen die Identifikation mittels Fingerabdrucks und die Gesichtsfelderkennung zur Auswahl. Zwei parallel arbeitende Kameras sorgen für beste Erkennung auch mit Maske. Ergänzend zum ISGUS Programm für Unternehmenssicherheit sind die elektronischen Schließzylinder und Smart Handles die perfekte Lösung für Türen ohne Verkabelung. Funktionen der Zeitwirtschaft z.B. die filterbare Anwesenheitsübersicht oder der digitale Schichttausch sind mit ZEUS® mobile ortsunabhängig über Smartphone und Tablet nutzbar. Natürlich können mit dieser App auch Arbeitszeiten erfasst und Aufträge gebucht werden. Dabei hat der Anwender am Smartphone denselben Komfort wie an jedem ISGUS Terminal. Last but not Least kann jeder Beschäftigte natürlich auch innerhalb der ZEUS® Zeitwirtschaft über das Web-Terminal buchen so bald „Mein ZEUS®“ über einen beliebigen Browser geöffnet wird. Jeder Anwender findet bei ISGUS die für sein Unternehmen und die jeweiligen Einsatzbedingungen geeignete Variante. Ob im Büro, in der Fertigung, im Homeoffice oder der Filiale, die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Zeiterfassung, ist mit ISGUS kein Problem. Dasselbe gilt für die Zutrittskontrolle, mit der Sie Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten schützen. Lassen Sie sich von uns beraten und begeistern Sie Ihre Mitarbeiter durch flexible und passgenaue Lösungen. DIREKT ZUM VIDEO THE NEWNORMAL NEUES COMIC VIDEO - BUCHUNGSMÖGLICHKEITEN

10 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 ZEUS® EXPERIENCE SPRACHVARIANTEN Multilingualität für die ISGUS Produkte: Ab sofort gibt es die ZEUS® Lösungen und die ISGUS Terminals auch in polnischer Sprache... Neben einer übersetzten Oberfläche unserer Softwarelösung ZEUS® eXperience, steht auch die Oberfläche der Texte des Terminals IT 8210 und unserer ZEUS® mobile App in folgenden Fremdsprachen zur Verfügung: englisch, amerikanisch, französisch und nun auch in polnisch. Im Bereich von Softwarelösungen kommt man an mehrsprachigen Varianten nicht mehr vorbei! Ob fremdsprachige Kunden im Inland oder Kunden und Partner im Ausland, die Handhabung von IT-Produkten in seiner Mutter- oder Landessprache ist noch immer die Einfachste. Um unseren Anwendern den bestmöglichen Komfort zu gewähren und die Handhabung unserer Lösungen und Produkte zu vereinfachen, bieten wir unsere Soft- und Hardware in Fremdsprachen an. Um eine perfekte Übersetzung zu garantieren, können über einen Sprachpflegevertrag einfache Änderungen und Erweiterungen in der entsprechenden Sprache fehlerfrei eingespielt werden. So sind auch fremdsprachige ZEUS® Varianten immer up to date. ZEUS® X MULTILINGUAL ZEITERFASSUNG SPRACHVARIANTEN NEUE APP: ZEUS® smartID SPRACHVARIANTEN IN ZEUS®

11 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 ZEUS® MOBILE ZEUS® SMART ID ISGUS TERMINALS BUCHUNGSMEDIEN Unsere Lösungen statt on premise als Software as a Service zu beziehen, wird nun auch für staatliche Institutionen, Behörden und Co. greifbarer und einfacher! Ein großer Schritt nach vorne ist getan... Nach intensiven Verhandlungen mit der IT-Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., hat die öffentliche Hand sich mit der Bitkom auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die von Bitkom vertretene IT-Wirtschaft kündigte an, diese Regelungen zukünftig bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zu akzeptieren. Damit können staatliche Institutionen bei der Anschaffung von ISGUS ZEUS® Lösungen als „Software as a Service“ (SaaS) das erste Mal auf standardisierte Rahmenbedingungen zurückgreifen und die Leistungen auf der Grundlage der EVB-IT beziehen. Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen, können die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, an die Daten- und IT-Sicherheit sowie an Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Für die öffentliche Hand ein großer Schritt hin zu einer sicheren und gleichzeitig vereinfachten Beschaffung von Lösungen im outgesourcten Rechenzentrum. Mit der Zertifizierung des eigenen Rechenzentrums nach DIN EN ISO/IEC 27001:2017 ist ISGUS in besonderem Maße in der Lage, die im EVB-IT Cloudvertrag, in den EVBIT Cloud AGB und die im Kriterienkatalog für Cloudleistungen definierten Vorgaben prozessual, schnell und unmittelbar umzusetzen und zu erfüllen. Eine Vereinfachung für alle Beteiligten! DIE VEREINFACHUNG IM BEREICH DER CLOUD LÖSUNGEN FÜR BEHÖRDEN THE NEWNORMAL EVB-IT CLOUDVERTR G

046D 0822 1FD 8j DIE ISGUS VERTRIEBSZENTREN BERATUNG, SCHULUNG UND SERVICE. Berlin, Hamburg, Hannover, Mönchengladbach, Osnabrück, Köln, Dortmund, Siegen, Frankfurt, St. Ingbert, Stuttgart, Erlangen, Trossingen, Lahr, Kempten, München, Landsberg, Erfurt, Dresden, A-Wien, CH-Wallisellen Die ISGUS Gruppe, mit ihrem dichten Netz von Vertriebs- und Servicezentren, einem ausgereiften Schulungs- und Servicekonzept und der Erfahrung aus über 15.000 Installationen weltweit, ist heute und auch in Zukunft Ihr starker und zuverlässiger Partner. Tel. +49 7720 393-0 Fax +49 7720 393-184 info@​isgus.​de www.​isgus.​de ISGUSGmbH Oberdorfstraße18-22 78054 VillingenSchwenningen

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