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6 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 EUGH URTEIL TRITT IN KRAFT EUGH PFLICHT EIN MUSS ARBEITSZEITERFASSUNG Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das 2019 vom Europäischen Gerichtshof beschlossene Gesetz zur Arbeitszeiterfassungspflicht ab dem vierten Quartal 2022 in Deutschland verankern. Seit 2019 wird die Arbeitszeiterfassungspflicht für Unternehmen zwischen Arbeitgebervertretern und der Politik heiß diskutiert. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine klare Entscheidung getroffen – noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung in Kraft treten... Klare Regelung der Arbeitszeiterfassung Bisher gab es noch keine einheitliche Regelung zur Dokumentation von Arbeitszeiten in Deutschland. Lediglich die Erfassung von Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen war ein Muss. Nun hat sich der Wind gedreht. Die Vertrauensarbeitszeit wird abgeschafft und die Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht. Arbeitnehmer sollen durch dieses Gesetz geschützt werden. Ein Grund, dass diese Gesetzgebung gerade jetzt eingeführt wird, ist sicherlich der pandemiebedingte Wandel in der Arbeitswelt. Homeofficeregelungen sind mittlerweile Standard und haben sich in vielen Unternehmen als wirkungsvolle Arbeitsform entpuppt. Der Nachteil: Privatsphäre und Arbeit gehen oft nahtlos ineinander über. Den auswuchernden Arbeitszeiten möchte unser Gesetzgeber nun entgegenwirken, indem er Arbeitszeit und Privatsphäre klar voneinander trennt. Was sich ändert Die gesamte Arbeitszeit muss nun erfasst und dokumentiert werden. Arbeitgeber, welche sich nicht an die Regeln halten, sollen mit hohen Geldstrafen belegt werden. Nun sind auch die regulären Arbeitszeiten betroffen. Eine flexible Gestaltung der Pausenzeiten ist immer noch möglich, jedoch werden die 30- bzw. 45-minütigen Pausen dokumentiert und überwacht. Gleichzeitig werden Überstunden registriert. Somit sind diese für Arbeitnehmer und Arbeitgeber transparent und Diskrepanzen werden aus der Welt geschafft. 10 Stunden Arbeitszeit am Tag müssen genügen und auch eingehalten werden, um die Gesundheit der Beschäftigten nicht zu gefährden. Die EU schreibt keine expliziten digitalen Systeme vor, jedoch empfiehlt es sich, ein modulares und benutzerfreundliches System wie das ZEUS® Zeiterfassungssystem zu verwenden, denn nur damit lassen sich einfach und unkompliziert Arbeitszeiten erfassen und mit weiteren wichtigen Tools wie Personaleinsatzplanung, Betriebsdatenerfassung und Zutrittskontrolle belieblig ergänzen. Auch ganz unabhängig vom Standort können über Smartphone, Tablet oder PC 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche an- und abgestempelt werden, Urlaube, Krankheitstage eingetragen oder Änderungen gespeichert werden. Digitalisierung schafft Vertrauen Die Dokumentation von Arbeitszeiten lässt sich nur mittels einer vertrauenswürdigen Software, wie das ZEUS® Workforce Management von ISGUS, umsetzen. Denn bei der Erfassung von sensiblen Daten müssen auch die Datenschutzrichtlinien berücksichtigt werden. Hier steht das Thema Sicherheit ganz oben an. ISGUS kommt dieser Verordnung mit der ISGUS Cloud Lösung ZEUS® SaaS voll und ganz entgegen. Das Hosting der Daten im eigenen zertifizierten Rechenzentrum (DIN EN 27001) unterliegt deutschem Recht und schafft das notwendige Vertrauen der Kunden. Aber auch Kunden die das ZEUS® Workforce Management on premise nutzen, haben die Sicherheit, dass alle Vorschriften wie z.B. Anonymisierung, Pseudonymisierung und Löschen der Daten nach den Vorgaben der DSGVO erfüllt sind. NEUE APP: ZEUS® smartID EUGH URTEIL - ARBEITSZEITERFASSUNG TRITT 2022 IN KRAFT

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