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8 ISGUS NEWS Ausgabe 47 2023 ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG IST AB 1. JANUAR 2023 FÜR ALLE UNTERNEHMEN PFLICHT Seit Januar ist das digitale Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) aktiv... Für den Arbeitnehmer hat es den Vorteil, dass er sich den Weg zum Arbeitgeber sparen kann. Der gelbe Schein dient nur noch als Beleg für den Arbeitnehmer und muss dem Unternehmen nicht mehr in Papierform vorgelegt werden. Hingegen ist nun der Arbeitgeber in der Pflicht, sich die AU-Daten auf elektronischemWege über die jeweiligen Krankenkassen zu beschaffen. Wichtig dabei ist: Die Übertragung der sensiblen Daten kann nur über eine passgenaue digitale Schnittstelle an die Personalabteilung erfolgen. Hierfür ist eine zertifizierte Software wie das ZEUS® notwendig. ZEUS® Workforce Management Schnittstellenkompetenz, die zählt Die Kompatibilität einer Software zu anderen Systemen ist heutzutage ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ein Workforce Management System einzuführen. Die ISGUS Lösungen besitzen aus diesem Grund Weitsicht und verfügen über entsprechende Schnittstellen, ummit anderen Systemen zu interagieren und Daten sicher zu transferieren. Gerade bei Schnittstellen zu öffentlichen Einrichtungen sind die Anforderungen an die technischen Voraussetzungen hoch. Im Zusammenhang mit der eAU sind deshalb nur Softwarelösungen zugelassen, welche von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der GKV) zertifiziert sind. Seit Dezember kann ISGUS die Zertifizierung für das Modul ZEUS® vorweisen und ist deshalb einer der ausgewählten Anbieter für dieses Programm. ZEUS® macht eAU-Abwicklung möglich Bei der Einführung des elektronischen Verfahrens muss im Vorfeld die Zuständigkeit klar geregelt sein. Der Abruf von persönlichen Daten obliegt ausschließlich Personen mit einer entsprechenden Verantwortlichkeit und kann nur dann erfolgen, wenn eine Berechtigung vorliegt. Das heißt, es muss im angefragten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorliegen. Der Nachweis einer Erkrankung ist nach wie vor erst ab dem dritten Tag notwendig. Da die Übermittlung einer eAU einige Tage in Anspruch nimmt, ist eine Abfrage bei der GKV erst ab dem fünften Tag möglich. Der Erkrankte ist deshalb verpflichtet, seinen Arbeitgeber unmittelbar über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Liegen die Daten schließlich auf dem internen Server, erfolgt der Informationsaustausch zwischen Zeiterfassung, Personalplanung und Entgeltabrechnung automatisch über die Software ZEUS® und die Daten erscheinen auf dem jeweiligen Konto des Erkrankten. NEUE APP: ZEUS® smartID EINFACHES HANDLING M T DEM eAU-ABRUF

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